In meiner Praxis kann ich behandeln:
- Privatversicherte
- Beihilfeberechtigte
- Angehörige mit Heilfürsorge
- Selbstzahlende
- Patientinnen und Patienten im Kostenerstattungsverfahren
Bei Fragen zur Finanzierung oder Erstattung können Sie mich gerne ansprechen.
Kostenübernahme
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Heilfürsorgeträger übernehmen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung in der Regel ganz oder teilweise. Der Umfang der Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über die für Sie geltenden Bedingungen.
Selbstzahler
Eine psychotherapeutische Sitzung (50 Minuten) wird nach GOP berechnet. Die Kosten betragen in der Regel 134,07 € pro Sitzung. In bestimmten Behandlungsabschnitten oder bei besonderen Leistungen können abweichende Honorare gemäß GOP anfallen.
Als Selbstzahlerin oder Selbstzahler erhalten Sie eine Rechnung, die innerhalb einer Zahlungsfrist von Ihnen beglichen wird.
Kostenerstattung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Behandlung in einer Privatpraxis auch von gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens übernommen werden. Gerne informiere ich Sie telefonisch oder in einem Erstgespräch über die Voraussetzungen und das weitere Vorgehen.
